Im Zuge der Privatisierung übernahm die Deutsche Telekom AG die Verantwortung für Bundesbeamte und wurde mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet. Dies erfolgte mittels einer Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGBefugAnO), die zum 1. November 2016 angepasst wurde. Die Funktion von Dienstbehörden wurde in der vorhergehenden Fassung unterhalb des DTAG-Vorstands dem Betrieb Civil Servant Services/Social Matters/Health & Safety und weitergehend dem Betrieb HR Business Services zugesprochen. Die Befugnisse von Dienstvorgesetzten fielen demnach den Leitungen der beiden Betriebe zu.
 
Durch die konzernweite Umorganisation zahlreicher Bereiche wurden die HR Business Services ausgegliedert, sind nicht mehr direkt Teil der DTAG und somit auch nicht mehr unmittelbar unterhalb des Vorstands angesiedelt. Daraus resultiert, dass diese nicht mehr als Bindeglied zwischen dem Bund als originären Dienstherrn und der DTAG als Postnachfolgeunternehmen dienen können. Somit hält die neue DTAGBefugAnO fest, dass der neu strukturierte Betrieb Civil Servant Matters / Health & Savety unmittelbar unterhalb des Vorstands als Dienstbehörde fungiert, für den wiederum der Betrieb Civil Servants Services verantwortlich ist. Gemäß dieser Struktur werden nach der Novellierung auch die Befugnisse von Dienstvorgesetzten von der jeweiligen Betriebsleitung wahrgenommen.

Dirk Motzkus, proT-in Bundesvorstand, Kellerbergstraße 16, 57319 Bad Berleburg

Dezember 2016