zu VG Frankfurt a. M. , Beschluss vom 21.04.2017 - 7 L 3565/17

Die Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) ist mit einem Eilantrag gegen Äußerungen des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt am Main gescheitert, die dieser auf seiner offiziellen Facebook-Website eingestellt hatte. Es bestehe keine Dringlichkeit für eine vorläufige Regelung, wie das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 21.04.2017 entschieden hat (Az.:7 L 3565/17).

Sachverhalt

Die AfD wendete sich in dem Eilrechtsschutzverfahren gegen Äußerungen des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt am Main, die seit dem 16.03.2017 im Internet auf der offiziellen Facebook-Website des Oberbürgermeisters veröffentlicht sind. In diesen Äußerungen appelliert der Oberbürgermeister an die Mitglieder des Wirtschaftsclubs Rhein-Main, gegen die von dessen Präsidenten ausgesprochene Einladung des Bundesvorsitzenden der AfD aufzubegehren. Die Veranstaltung sollte ursprünglich am 23.03.2017 in Frankfurt am Main stattfinden, wurde aber vorher abgesagt. Die ablehnenden Äußerungen gegenüber der Einladung befinden nach wie vor auf der offiziellen Website des Oberbürgermeisters. Die AfD begehrte Unterlassung beziehungsweise Löschung dieser Äußerungen.

VG: Dringlichkeit für vorläufige Regelung ist nicht mehr gegeben

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag der AfD abgelehnt, da keine Eilbedürftigkeit bestehe. Aufgrund der Absage der Veranstaltung am 23.03.017 und der bislang verstrichenen Zeit liege im jetzigen Zeitpunkt der Entscheidung keine Dringlichkeit mehr für eine vorläufige Regelung vor. Die AfD habe nicht glaubhaft gemacht, dass ihr durch die Äußerung des Oberbürgermeisters wesentliche Nachteile drohten, die nicht mehr im Rahmen eines Klageverfahrens beseitigt werden könnten. Dies ergebe sich insbesondere daraus, dass die Antragstellerin vier Wochen nach dem Einstellen der Äußerungen im Internet zugewartet habe, bevor sie diesen Eilantrag eingereicht habe. Nach diesem Zeitablauf müsse davon ausgegangen werden, dass den Äußerungen des Oberbürgermeisters keine große Wirkungskraft mehr zukomme.

Verlust von Wählerstimmen nicht zu befürchten

Der hier umstrittene Apell werde aufgrund der fortlaufenden Veröffentlichungen neuer Postings immer weiter “nach unten verschoben“ und trete so in den Hintergrund. Inwieweit die Äußerung des Oberbürgermeisters den unmittelbar bevorstehenden Bundesparteitag hätte gefährden können, sei nicht ersichtlich. Die Äußerungen könnten zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht zu einem Verlust von Wählerstimmen in den anstehenden Landtags- und Bundestagswahlen führen. Für die im September stattfindende Bundestagswahl habe die heiße Phase der Vorwahlzeit noch nicht begonnen. Eine Beeinträchtigung des Meinungs- und Willensbildungsprozesses der Wähler sei durch die Äußerungen nicht zu befürchten, zumal in Hessen ohnehin keine Wahl unmittelbar bevorstehe.

Quelle: Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 25. April 2017

April 2017