GG Art. 19 IV, 33 II; SG § 3 I; WBO §§ 6 I, 23 a II; VwGO §§ 43 II, 123

Wird während eines laufenden Konkurrentenstreits um einen höherwertigen militärischen Dienstposten die angefochtene Auswahlentscheidung aufgehoben und eine neue Auswahlentscheidung zu Lasten des Antragstellers getroffen, erstreckt sich sein eingelegter Rechtsbehelf nicht auf die zweite Auswahlentscheidung.

BVerwG, Beschl. v. 6.10.2015 – 1 WDS-VR 1.15

August 2016