1 B 2/16

Eilrechtsentscheidung des OVG Saarbrücken:

Beurteilung nicht schlüssig

Das OVG des Saarlandes hat den vorausgegangenen Beschluss des VG des Saarlandes mit Beschluss vom 29. März 2016 abgeändert und der Deutschen Telekom AG einstweilen untersagt, vor dem Antragsteller die Beigeladenen in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 vz zu befördern, bevor über den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Zur Begründung führt das OVG des Saarlandes im Wesentlichen aus, dass das Beurteilungssystem der Antragsgegnerin vom Grundsatz her nicht zu beanstanden sei, die dienstliche Beurteilung des Antragstellers jedoch angesichts einer Beurteilungslücke von sieben Monaten an einem erheblichen Mangel leide und daher der Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin keine genügende Tatsachengrundlage habe bieten können.

Zudem sei die dienstliche Beurteilung des Antragstellers auch insoweit nicht den Anforderungen gerecht geworden, als allgemein gültige Wertmaßstäbe missachtet worden sind. So ergab sich das Gesamturteil nicht schlüssig aus der Bewertung der Einzelmerkmale. Darüber hinaus sei auch nicht erkennbar gewesen, dass der Umstand der höherwertigen Tätigkeit im Beurteilungszeitraum bei der Vergabe der Einzelbewertungen und bei der Festlegung des abschließenden Gesamturteils Berücksichtigung gefunden habe.

Oktober 2016