Am 23.09.2016 hat der Bundestag in Erster Beratung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017) beraten

Die Bezüge von Beamten, Richtern, Soldaten und Versorgungsempfängern im Bund sollen zum 1. März dieses Jahres sowie zum 1. Februar 2017 linear angehoben werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am 23.09.2016 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Damit soll das Ergebnis der  Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 29. April dieses Jahres zeit- und inhaltsgleich übernommen werden.

Die Erhöhung in 2016 vermindert sich laut Vorlage gemäß Bundesbesoldungsgesetz um 0,2 Prozentpunkte im Vergleich zum tariflichen Erhöhungssatz. In 2017 erfolge die Erhöhung ohne eine solche Verminderung. Dementsprechend erhöhten sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis zum 1. März 2016 um 2,2 Prozent und zum 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent. Die Anwärterbezüge steigen den Angaben zufolge zum 1. März 2016 um 35 Euro und zum 1. Februar 2017 um 30 Euro.

Oktober 2016