OVG Magdeburg, Beschl. v. 17. 5. 2016 – 1 L 176/15:

BeamtStG § 47 I

SachsAnhDG § 6 S. 2

VwVfG § 40

1.Schriftliche Missbilligung im Beamtenrecht des Landes Sachsen-Anhalt.

2.Die schriftliche Missbilligung eines bestimmten Verhaltens eines Beamten bildet eine Unterform der in § 6 S. 2 SachsAnhDG vorgesehenen missbilligenden Äußerungen, die nicht ausdrücklich als Verweis bezeichnet werden und keine Disziplinarmaßnahmen darstellen.

3.Auch bei einer Maßnahme nach § 6 S. 2 SachsAnhDG, die im Zusammenhang mit der Einstellung eines Disziplinarverfahrens erfolgt, kann grundsätzlich nicht im Sinne eines intendierten Ermessens oder einer Ermessensreduzierung auf Null davon ausgegangen werden, dass regelmäßig oder ausschließlich die qualifizierte Missbilligung mit Vorrang gegenüber milderen Mitteln zu wählen wäre.

(2. und 3. Orientierungssätze der Redaktion von Beck Online )

Oktober 2016