Mit einer Änderung des Waffengesetzes soll nach dem Willen des Bundesrates vermieden werden, dass Extremisten legal Waffen besitzen. Dies geht aus einem vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/10262) hervor. Danach sollen die zuständigen Behörden bei den Verfassungsschutzbehörden personenbezogene Informationen über Personen abfragen dürfen, die einen Antrag auf Waffenerwerb oder -besitz gestellt haben. Extremisten, die dem Verfassungsschutz bekannt sind, könnten die Waffenbehörden die Erlaubnis dann versagen.

Bundesregierung hält Regelabfrage bei Verfassungsschutzbehörden für überflüssig

Die Bundesrats-Vorlage präzisiert dazu die Vorschriften der sogenannten Zuverlässigkeitsprüfung und führt eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden ein. Die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf den Bundesratsvorschlag zur Regelabfrage bei Verfassungsschutzbehörden ab. Diese sei "nicht geboten, da bereits nach der geltenden Rechtslage ausreichende Instrumente zur Verfügung stehen, den nötigen Informationsfluss in der gebotenen Weise zu verbessern", schreibt die Bundesregierung.

Zum Thema im Internet

Den Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs.18/10262) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Deutschen Bundestages.

Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 18. November 2016.

November 2016