Novelle des Bayerischen Richtergesetzes geplant: Kein Kopftuch mehr auf Richterbank

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) will das Bayerische Richtergesetz novellieren. Das hat er am 01.12.2016 angekündigt. "Mir geht es darum, ein modernes und zeitgerechtes Dienstrecht auf bewährtem Fundament zu schaffen", so Bausback. Unter anderem soll Richtern und Staatsanwälten das sichtbare Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke und Symbole untersagt werden.

Kein "Kopftuch auf der Richterbank"

"Das Bayerische Richtergesetz aus dem Jahr 1977 hat sich in seinen Grundzügen über all die Jahre hinweg gut bewährt. An den Grundlagen des bestehenden Systems will ich daher nicht rütteln, das Gesetz aber dort, wo es nötig ist, modernisieren. Insbesondere müssen wir klare Antworten auf aktuelle gesellschaftliche Fragen geben und vor allem dem Kopftuch auf der Richterbank eine eindeutige Absage erteilen." Als weitere Kernziele seines Vorhabens nennt der bayerische Justizminister: "Ich will den Dialog innerhalb der Justiz weiter stärken und ein echtes Richter- und Staatsanwältegesetz schaffen."

Verbot religiös geprägter Kleidungsstücke und Symbole für Richter und Staatsanwälte

In dem Gesetz soll künftig klar und eindeutig geregelt sein, dass Richter und Staatsanwälte in Gerichtsverhandlungen oder im sonstigen unmittelbaren Kontakt mit Verfahrensbeteiligten keine religiös geprägten Kleidungsstücke und Symbole sichtbar tragen dürfen. Richterliche Unabhängigkeit gegen Einflüsse von außen sei "keine Einbahnstraße", erläutert Bausback. Im Gegenzug müssten Richter die Gewähr für absolute Neutralität bieten. Nicht nur Verfahrensbeteiligte, sondern auch die Öffentlichkeit müsse darauf vertrauen können, dass Richter sich bei ihren Entscheidungen nur von den geltenden Gesetzen leiten lassen. Auch in Staatsanwälte setze "die Öffentlichkeit völlig zu Recht diese Erwartung".

Staatsanwälte sollen enger in das Gesetz einbezogen werden

Als weiteres Kernziel möchte Bausback künftig die Staatsanwälte noch enger in das Gesetz einbeziehen. "Mit ihrer Verpflichtung zur Objektivität garantieren die Staatsanwälte gesetzmäßige und rechtsstaatliche Verfahrensabläufe. Zusammen mit den Richtern sind sie unverzichtbar für einen funktionierenden Rechtsstaat", so Bausback. Dieser besonderen Stellung der Staatsanwälte werde das Gesetz derzeit nur unzureichend gerecht. Die Grundlagen des bestehenden Systems will Bayerns Justizminister bei der Schaffung eines "echten Richter- und Staatsanwältegesetzes“ nicht ändern. Weder werde er das Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft antasten, noch werde es eine Selbstverwaltung der Justiz geben. Bausback möchte aber den eingeschlagenen Weg des Dialogs innerhalb der Justiz weitergehen. Er möchte den justizinternen Dialog auf allen Ebenen weiter verbessern und beispielsweise die Möglichkeit landesweiter Anhörungen der Richter und Staatsanwälte im Gesetz verankern.

Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 5. Dezember 2016

Dezember 2016