VG Karlsruhe: BVerfG soll über Absenkung der Eingangsbesoldung für Richter entscheiden

zu VG Karlsruhe , Beschluss vom 15.12.2016 - 6 K 4048/14
 
Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob die in § 23 Absatz 1 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg geregelte 8%ige Absenkung der Eingangsbesoldung mit Art. 33 Absatz 5 GG vereinbar ist, soweit sich die Besoldungsabsenkung auf Richter der Besoldungsgruppe R 1 bezieht. Mit einem Beschluss vom 15.12.2016 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe dem Gericht diese Frage zur Entscheidung vorgelegt (Az.: 6 K 4048/14).

Berufsanfänger aus Baden-Württemberg hatte geklagt

In dem der Vorlage zugrunde liegenden – für die Durchführung des Vorlageverfahrens ausgesetzten – Verwaltungsrechtsstreit wendet sich ein seit Mitte 2013 im Dienst des Landes Baden-Württemberg stehender Richter gegen die dreijährige Absenkung seiner Eingangsbesoldung. Nach Art. 100 Absatz 1 GG hat das Gericht ein Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des BVerfG einzuholen, wenn es ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig hält. Der Beschluss des VG ist bislang noch nicht begründet.
Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 16. Dezember 2016

Januar 2017