Fernbusbahnhof bleibt am Flughafen Köln/Bonn

Das VG Köln hat entschieden, dass die Sperrung der Haltepunkte Breslauer Platz und Gummersbacher Straße für den Fernbusverkehr rechtmäßig ist.

Die Stadt Köln hatte im Oktober 2015 die Haltepunkte Breslauer Platz und Gummersbacher Straße für den Fernbusverkehr gesperrt und als alternativen Haltepunkt den Flughafen Köln/Bonn angeboten. Hiergegen haben die Fernbusunternehmen jeweils Klage erhoben und vorläufigen Rechtsschutz beantragt. In den bestehenden Linienverkehrsgenehmigungen seien die Haltepunkte Breslauer Platz und Gummersbacher Straße bestandskräftig festgelegt worden. Mögliche verkehrstechnische Beeinträchtigungen im Bereich der Haltepunkte seien nicht auf den Fernbusverkehr, sondern auf die allgemeine Verkehrslage zurückzuführen. Der Haltepunkt am Flughafen Köln/Bonn stelle zudem keine angemessene Alternative zu den im Stadtzentrum gelegenen Haltepunkten dar und sei für die Kunden nicht zumutbar.
Die hiergegen gerichteten Anträge im einstweiligen Rechtsschutz hatte das VG Köln bereits mit Beschlüssen vom 22.10.2015 abgelehnt.

Das VG Köln hat die Klagen der Fernbusunternehmen abgewiesen und die Sperrung der Haltepunkte nunmehr auch im Hauptsacheverfahren bestätigt.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts muss sich die Linienverkehrsgenehmigung an den verkehrsrechtlichen Vorgaben orientieren. Die Sperrung der Haltepunkte sei rechtmäßig, weil es an beiden Haltepunkten erhebliche Verkehrsgefahren gegeben habe. Diesen Gefahren werde mit der Sperrung entgegengewirkt. Zudem stelle der Haltepunkt am Flughafen Köln/Bonn wegen seiner sehr guten Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz und vor allem an das Kölner Stadtzentrum eine angemessene Alternative dar.

Gegen die Urteile kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das OVG Münster entscheidet.

Quelle: Pressemitteilung des VG Köln v. 25.08.2017

 August 2017