Keine Anfechtbarkeit der Zuordnung eines Soldaten zu bestimmter personalbearbeitenden Stelle
WBO § 17 III 1
Die Zuordnung eines Soldaten zu einer bestimmten personalbearbeitenden Stelle (PSt-Nummer) innerhalb des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr ist keine selbständig anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 III 1 WBO.
BVerwG, Beschl. v. 26.11.2015 – 1 WB 39/15
August 2016