Konkurrentenstreit um Professorenstelle

GG Art. 5 III 1, 33 II

1. Erfolgreiche Beschwerde eines Oberregierungsrates in einem die Besetzung einer Professorenstelle betreffenden Konkurrentenstreitverfahren.

2. Der so genannte Bewerbungsverfahrensanspruch gilt auch für hochschulrechtliche Konkurrentenstreitverfahren zur Besetzung von Professorenstellen.

3. Hinsichtlich der fachwissenschaftlichen Eignung ist zu berücksichtigen, dass der Hochschule eine besondere, durch Art. 5 III 1 GG verfassungsrechtlich geschützte Beurteilungskompetenz über die Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle zusteht. (Leitsätze 2 und 3 von der Redaktion)

OVG Münster, Beschl. v. 10.2.2016 – 6 B 33/16

August 2016