Abbau von Schriftformerfordernissen

Im digitalen Zeitalter scheint es umständlich, unökonomisch und unökologisch weiterhin alle offiziellen Anliegen auf einem Papier festzuhalten, einzutüten und per Post zustellen zu lassen. Dieser Auffassung schließt sich die Bundesregierung an und hat in einer Art Fleißarbeit vom Apothekengesetz bis zur Donauschifffahrtspolizeiverordnung alle Paragraphen zusammengetragen, bei denen auf den klassischen Schriftverkehr verzichtet werden kann. Als Quintessenz wurde Anfang November 2016 ein Gesetzentwurf zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vorgelegt. Aus rund 3.000 Rechtsvorschriften, in denen die Schriftform angeordnet wird, wurden 586 Regelungen zusammengetragen, für die eine elektronische Kommunikation wie Email vollkommen ausreichend scheint. In einigen Fällen wurden die Änderungen bereits vorgenommen, sodass in rund 450 Fällen noch ein Änderungsbedarf besteht.

Beispielsweise wird der § 101 des Bundesbeamtengesetzes dahingehend angepasst, dass die Anmeldung einer Nebentätigkeit elektronisch erfolgen kann. Auch das Beamtenrechtsrahmengesetz wird insoweit geändert, dass für die Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherrn bezüglich einer Abordnung oder Versetzung eine E-Mail genügt. Durch die geplanten Anpassungen im Verwaltungsrecht vereinfachen sich für Beamte und Angestellte viele bürokratische Schritte, mit denen sie sich privat oder dienstlich auseinandersetzen müssen. Allerdings können andersherum auch ungeliebte Bescheide seitens der Behörden zukünftig deutlich knapper ausfallen. So genügt für die Ablehnung eines Antrags auf Kindergeld ein kurzer Anruf oder eine E-Mail des zuständigen Sachbearbeiters, um den Antragstellern die schlechte Botschaft zu überbringen. Wer in diesen Fällen Widerspruch erheben möchte, muss also auf die fernmündliche Nachricht reagieren, anstatt vergeblich auf ein Schriftstück zu warten. Angesichts des Umfangs der Änderungen lohnt es sich bei bürokratischen Schritten konkret die Formvorschriften zu erfragen oder zu recherchieren und sich an diesen aktuellen Informationen zu orientieren.

November 2016